Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat (FBR) ist neben dem Dekanat das zweite Organ des Fachbereichs. Er besteht aus Vertreter:innen der verschiedenen Statusgruppen. Der Fachbereichsrat wählt  unter anderem das Dekanat, beschließt Studien- und Prüfungsordnungen und entscheidet über die Errichtung, Änderung und Auflösung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten des Fachbereichs, über den jährlichen Haushaltsvorschlag sowie über Berufungsvorschläge und Habilitationen. Der Fachbereichsrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben zudem ständigen Ausschüsse und Kommissionen.

Die Vertreter:innen der Statusgruppen im Fachbereitsrat werden jährlich  im Sommer bei den akademischen Wahlen von den Mitgliedern der Statusgruppe gewählt und seine Legislaturperiode beginnt immer im Wintersemester. Bei den letzten Wahlen, welche vom 06.-15.06.2023 stattfanden konnten wir mit unserer Liste zwei der drei studentischen Sitze des Fachbereichsrates erlangen.

Mit diesen Sitzen werden wir uns für ein progressives Jurastudium in Münster stark machen. Besonders wichtig in dieser Legislaturperiode sind uns die Erweiterung des Lehrangebotes zum Klimaschutzrecht, die Senkung des psychischen Drucks und eine diversere Fakultät. Die weiteren Themen für die nächste Legislaturperiode könnt Ihr in unserem Wahlprogramm nachlesen.

Mehr Informationen zum Fachbereichsrat und seinen ständigen Ausschüssen und Kommissionen findet Ihr hier.