Ein rechtswissenschaftlicher Diskurs, sowie eine kritische Auseinandersetzung mit diesem muss reflektieren, wo diskriminierende Praktiken (auch ungewollt) reproduziert werden. Deshalb werden wir uns im Folgenden mit dem Themenkreis „Im Namen des Volkes? Die Bedrohung unseres Rechtsstaats durch Parallelgesellschaften“ des JuraForums 2020 . [1] auseinandersetzen und einige unserer Kritikpunkte ausführlicher darstellen.
Dabei möchten wir zunächst auf den Ankündigungstext eingehen, der den Rahmen der Veranstaltung setzt und die Grundannahmen des Organisationskreises in Bezug auf die Thematiken zu erkennen gibt, sowie im Weiteren damit verknüpfte Problematiken genauer erläutern. Im zweiten Abschnitt werden wir uns mit der Podiumsbesetzung (Rainer Wendt, Manuel Ostermann, Dr. Arabella Pooth, Dr. Ralph Ghadban, Thomas Jungbluth, Sebastian Fiedler) befassen und uns im dritten Abschnitt mit der Reaktion auf unsere Kritik auseinandersetzen.
Wir möchten ausdrücklich klarstellen, dass es uns hier nicht um eine persönliche Kritik an den einzelnen Organisator:innen geht. Wir haben uns entschieden, diesen Beitrag zu verfassen, da wir vor und nach dem diesjährigen JuraForum in Diskussionen um dessen Problematiken auf großes Unverständnis bezüglich unserer Kritik gestoßen sind und erhoffen uns, dass dieser Beitrag die Kritik etwas nachvollziehbarer macht. Dieser Beitrag soll daher am Beispiel des JuraForums dazu anregen, rassistische Narrative und Diskurse sowie deren Verschiebung zu erkennen und zu hinterfragen. Hierbei setzen wir ein gewisses Problembewusstsein voraus, möchten aber mit diesem Text auch diejenigen abholen, die sich bisher mit diesen Problemen noch nicht auseinandergesetzt haben und die sich ein solches bisher nicht angeeignet haben.
Dieser Text beruht auf der Grundannahme, dass wir alle in einer rassistischen Gesellschaft aufgewachsen und somit rassistisch sozialisiert sind. Strukturell werden also People of Color und Schwarze diskriminiert und Weiße Personen privilegiert. Dies ist zunächst keine Schuldzuweisung, sondern soll eine strukturelle Benachteiligung offenlegen und es möglich machen, (un-/absichtliche) rassistische Verhaltensweisen zu erkennen und kritisch zu reflektieren.
I. Ankündigungstext
Bereits der Ankündigungstext[2] enthält problematische Begriffe und vermittelt damit eine bestimmte Perspektive, ohne dies klarzustellen. Er reproduziert somit (unbewusst) Rassismen.
1. „Clan-Kriminalität“
Im Ankündigungstext wird geschrieben, dass „berühmtberüchtigte Clans“ ein „dokumentiertes Phänomen“ seien. Woher dieser Begriff kommt, wer ihn definiert und wie er definiert wird, welche Definition das JuraForum nutzen möchte, wird im Ankündigungstext nicht erläutert oder als Leerstelle benannt. Dass es bis heute keine wissenschaftlich anerkannte Definition von „Clan-Kriminalität“ gibt und dass dieser Begriff von dem BKA[3] geschaffen und definiert wurde, kommt nicht vor. Hinzu kommt, dass dieser Begriff selbst in den Ländern unterschiedlich verwendet wird.
Das Lagebild zur „Clankriminalität“ aus dem Jahre 2018 des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen[4] macht dies beispielhaft deutlich:
„Der Begriff ‚Clankriminalität‘ ist nicht legal definiert. Auch auf polizeifachlicher Ebene besteht weder im Bund noch in den Ländern ein einheitliches Verständnis darüber, welche Kriterien einen ‚Clan‘ ausmachen, ab wann eine Gruppierung dem zuzurechnen ist und welche Phänomene und Sachverhalte unter ‚Clankriminalität‘ zu subsumieren sind. Konsens besteht in dem Aspekt, dass sich Clans durch ethnische Geschlossenheit und abgeschottete, auf Familienzugehörigkeit reduzierte Strukturen definieren.[…] Dieses ergänzende Attribut führt vor dem Hintergrund der aktuellen polizeilichen Erfahrungen dazu, den Begriff ‚Clankriminalität‘ zunächst in erster Linie auf türkisch-arabisch-stämmige Großfamilien zu begrenzen, deren Angehörige der Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye zuzuordnen sind. Aufgrund ihrer Migrationshistorie und unklarer Staatsangehörigkeitenerfasst das Lagebild auch arabische Großfamilien mit vermeintlich libanesischen Wurzeln.“[5]
In Niedersachsen zielt zum Beispiel die Statistik zur Erfassung von „Clan-Kriminalität“ auf die ethnische Herkunft der Täter:innen über den sog. Hilfsindikator Familiennamen.[6] Das zeigt unter anderem folgender Fall, von dem der Journalist Mohamed Amjahid berichtet:
„Am 18. April 2017 stoppten niedersächsische Polizisten einen Hochzeitskonvoi mit 13 Fahrzeugen auf der Bundesautobahn 2 nahe Hannover. Das Vergehen: ‚Fahren mit einer Geschwindigkeit von circa 20 Kilometer pro Stunde auf allen drei Fahrstreifen über einen Zeitraum von circa zehn Minuten.‘ So steht es in einem internen Bericht des LKA Niedersachsen. Es gab keine Unfälle und keine Verletzten, auch keine unmittelbare Gewaltanwendung. Weil die 13 Fahrzeugführer allerdings einen bestimmten türkischen Nachnamen trugen, gingen 13 Einträge in die niedersächsische Statistik zur sogenannten Clan-Kriminalität ein.“[7]
Daher argumentiert Mohamed Amjahid in einem frontal_-Beitrag, dem YouTube-Format des investigativen Magazins frontal21 des ZDF: „Wenn die Polizei […] sagt, alle Müllers sind kriminell, dann reicht es schon, diesen Nachnamen zu tragen“[8] und alle möglichen Straftaten, die unter diesem Namen erfasst werden, würden Teil der Clan-Statistik. Hinzu kommt, dass auch verschiedene Schreibweisen der Nachnamen zur Klassifizierung als Clan-Kriminalität führen und somit über Familiennamen Personen einem „Clan“ zugeordnet werden, obwohl sie sich gar nicht kennen. Dies ist auch der Fall beim Nachnamen „Miri“, der im Ankündigungstext erwähnt wird (unterschiedliche Schreibweisen: Meri, Myri, Mieri, Mehri).[9]
Es wird also völlig undifferenziert ein Begriff übernommen, der auf rassischer Diskriminierung[10] beruht und in der Wissenschaft bereits erhebliche Kritik[11] erfahren hat. Durch die Nutzung dieses Begriffs findet bereits bewusst oder unbewusst eine Positionierung statt, welche rassistische Grundannahmen zum Gegenstand hat.
Auch Mohammad Ali Charourvon der Initiative „Kein Generalverdacht“[12] erklärt, warum der Begriff „Clan-Kriminalität“ rassistisch ist: „Mit Sicherheit sind nicht alle Träger eines gewissen Nachnamens kriminell, aber der Familienname wird dann zum Merkmal von Kriminalität erklärt. Es kann auch niemand erklären, was der Unterschied von Clan und Familie ist. Der Begriff steht dabei als Äquivalent für kriminelle Südländer und er macht es wieder möglich, Rassismus auszuleben, ohne dass es direkt so wirkt. Er kaschiert aber auch ganz geschickt die eigenen Verfehlungen.“[13]
2. „Parallelgesellschaft“
Der Begriff „Parallelgesellschaft“ wird (beabsichtigt oder unreflektiert) sogar im Titel des Themenkreises verwendet. Was mit diesem Begriff genau ausgesagt werden soll, oder ob der Begriff selbst Gegenstand einer Diskussion werden soll, bleibt soweit unklar. Ist Parallelgesellschaft gleichbedeutend mit Paralleljustiz und bedeutet folglich keine Unterwerfung unter das geltende Rechtssystem? Soll geschlussfolgert werden, dass diese Menschen nicht zum Volk gehören? Das wäre jedenfalls, mit dem Hintergrund des gesamten Wordings des Textes, eine Lesart.
Durch die Verwendung des Begriffs „Parallelgesellschaft“ findet ein Othering statt. Othering beschreibt den Prozess, sich selbst und sein soziales Image hervorzuheben, indem man Menschen mit anderen Merkmalen als andersartig, ‚fremd‘ klassifiziert. Die Betonung einer „eigenen Kultur“ fungiert hier als Fremdzuschreibung, die klarmacht, dass Angehörige sog. Clans nicht Teil der deutschen Gesellschaft mit „unseren Gerichten“ sein können. Auch der Verweis auf ein „dokumentiertes Phänomen“ stellt eine undifferenzierte Übernahme des Begriffs „Clankriminalität“ dar, welcher (nicht nur wissenschaftlich) unpräzise ist.[14]
Im Ankündigungstext wird weiterhin davon gesprochen, interne Entscheidungen beruhten auf „familiär-patriarchalischen Grundlagen“. Wir begrüßen eine kritische Reflektion patriarchaler Strukturen, allerdings sollte dies nicht nur in ‚fremden‘ Kulturen geschehen, sondern auch in Bezug auf die Gesellschaft in Deutschland und ist für ein abzulehnendes Othering ohnehin nicht geeignet. Wage- Gap, #metoo, ungleich verteilte Care-Arbeit, Redeanteile usw. – das alles sind auch Probleme, welchen sich eine Weiße Mehrheitsgesellschaft stellen muss. Eine feministische Perspektive ist im Hinblick auf gesellschaftliche Strukturen immer wichtig. Fraglich bleibt, ob dies durch überwiegend (Weiße) Männer adressiert werden kann, welche nach eigenen Angaben nicht zu diesem Teil der Gesellschaft gehören und welche sich in der Vergangenheit nicht im Kampf für Frauen*rechte hervorgetan haben. Ist Frauen*schutz und Teilhabe also ein ernsthaftes Motiv, oder ein solches, das unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Objektivität Rassismen reproduziert?
Auch die Vermengung mit ‚religiösen Motiven‘ ist zum einen Ausdruck antimuslimischen Rassismus und beschreibt zum anderen eine orientalistische Darstellung. „Orientalismus in seiner abstrakt-konzeptionellen Auslegung beschreibt das Prinzip, mit dem machtpolitisch dominante Kulturen vermeintlich andere Kulturen repräsentieren und diese damit eigentlich erst schaffen. Diese hegemoniale Repräsentation ermöglicht durch Betonung bestimmter Stereotypen und Verhaltensmuster letztlich die Positionierung des Eigenen als überlegen.“[15]
4. Institutioneller Rassismus und rassistische Polizeigewalt
Im Ankündigungstext wird die Frage aufgeworfen, „welche Rollen (…) da eine Rap-Musik“ spiele, „die mit Zeilen wie „Du wirst in Berlin in deinen Arsch gefickt wie Wowereit – Yeah, fick die Polizei – LKA, BKA“ (Bushido, Stress ohne Grund) bei vielen Jugendlichen gerade mit Migrationshintergrund ein grundsätzliches Misstrauen gegen staatliche Institutionen hervorruft?“
An dieser Aussage lässt sich in vielerlei Hinsicht Kritik üben.
Zum einen wird damit eine Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne sog. Migrationshintergrund getroffen. Diese Unterscheidung zieht sich auch durch andere Teile des Textes, in welchen von „unseren Parlamentsgesetzen“, „unseren Gerichten“ sowie „unserer Rechtsordnung“ gesprochen. Auch hier wird Othering betrieben. Zum anderen wird die These aufgestellt, Rap-Zeilen wie diese würden „ein grundsätzliches Misstrauen in staatliche Institutionen hervorrufen“. Ist es wirklich diese Rapzeile, die bei Jugendlichen mit sog. Migrationshintergrund Misstrauen in die Polizei hervorruft oder gibt es polizeiliche Praxen, die dafür schon selber sorgen?[16]
In einer rassistisch geprägten Gesellschaft, ist auch die Polizei nicht frei von Rassismus. Vielmehr zeigt er sich in ihren behördlichen Strukturen. Vanessa Eileen Thompson erklärt für die Bundeszentrale für politische Bildung, dass der Begriff institutioneller Rassismus
„auf das Zusammenwirken von gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen und Behörden, ihren Normen und Praktiken in der Produktion und Reproduktion von Rassismus [verweist]. Rassismus wird in dieser Betrachtungsweise nicht als rein individuelles Fehlverhalten verstanden, sondern als durch gesellschaftliche Strukturen reproduziertes Phänomen der Ausgrenzung, Dehumanisierung, systematischen Benachteiligung und Gewalt sowie der ungleichen Ressourcenverteilung.“[17]
Rassistisches Polizeiverhalten äußert sich beispielsweise in der Maßnahme des Racial Profiling, das durch Gerichte bereits als rechtswidrig erklärt wurde.[18]
Auch Razzien in Shishabars sind Ausdruck rassistischer Polizeipraxis. In Berlin wurden 2019 insgesamt 382 Razzien in Shishabars durchgeführt, in NRW waren es sogar 870. Dadurch werden Eigentümer:innen kriminalisiert und es findet eine Ethnisierung von Kriminalität statt.[19] Diese ständig wiederholten Darstellungen verfangen. Die gefühlte Unsicherheit steigt, obwohl die reale Kriminalität sinkt.[20] Wie Medienwissenschaftler:innen und Rassismusforscher:innen seit Jahren warnen, bilden diese Art von Diskursen vor allem aber den Nährboden für rassistische Gewalt.[21] Während nach den Morden in Hanau zwar auch in vielen Medien Kritik an der bei jedem rechten Anschlag behaupteten Einzeltäterdarstellung aufkam, wurde ein naheliegender Gedanke nicht geäußert: Dass der mutmaßliche Mörder Tobias R. ausgerechnet ein Shisha-Café zum Anschlagsziel machte, dürfte kein Zufall gewesen sein. Vielmehr sind diese Bars durch die Razzien und die Berichterstattung neben Moscheen zu dem Symbol für angebliche „Parallelgesellschaften“ und „Überfremdung“ geworden.“[22]
Anhand dieser Zusammenschau wird ersichtlich, dass es keine Rapzeilen braucht, um der Polizei kritisch gegenüber zu stehen.
5. Rechte Diskurse
Im Ankündigungstext wird die Frage aufgeworfen, „inwiefern (…) der deutsche Staat beispielsweise bei der Integration von Flüchtlingswellen nach Bürgerkriegen wie zum Beispiel im Libanon versagt (hat) und was (…) er daraus in Bezug auf die Menschen, die aus Syrien zu uns gekommen sind, lernen“ kann.
Zunächst ist die Verwendung des Begriffs „Flüchtlingswellen“ sehr problematisch. Dieser Begriff legt nahe, das ‚Innere‘ der Gesellschaft werde von ‚Außen‘ bedroht und ruft Assoziationen zu Begriffen wie ‚Dammbruch‘ oder ‚Ertrinken‘ hervor. Des Weiteren werden so Geflüchtete durch Narrative dieser Art mit „Clan-Kriminalität“ verbunden. Rassistische Zuschreibungen dieser Art werden insbesondere durch völkische Bewegungen genutzt, um den Diskurs insgesamt nach rechts zu verschieben, müssen also vermieden werden und sind auch nicht objektiv. Wie gefährlich solche Diskursverschiebungen sind und welche Rolle die Medien dabei spielen, erklären die Neuen Deutschen Medienmacher*innen.[23]
Mit dem letzten Satz wird des Weiteren deutlich, dass die Ursache der Entstehung von sog. Parallelgesellschaften bekannt ist, und zwar, dass zugewanderte Menschen vernachlässigt werden. Diese werden als Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen gesellschaftlich ausgeschlossen und gewollt exkludiert. Wie kommt es dazu, dass die falschen Schlussfolgerungen gezogen werden, nämlich, dass die Personen wegen ihrer „eigenen Kultur“ nichts von Rechtstaatlichkeit wissen oder kennen? Durch die Kollektivierung werden diese Personen entindividualisiert, sodass nicht mehr ein einzelner Mensch, sondern nur noch die ‚bedrohliche Masse‘ gesehen wird.
Unserer Kritik wird wahrscheinlich damit begegnet werden (und wurde auch), dass ja solche Punkte, wie z.B. die Probleme der Datenerhebung etc. auf dem Podium diskutiert werden sollen und eine Bühne zum Austausch geboten werden soll. Aber mit dem Ankündigungstext und der Auswahl der Referent:innen zeigt das Jura Forum, dass es voreingenommen an die Diskussion herangeht: Clans (was auch immer das bedeuten mag) sind kriminell = Menschen mit bestimmter ethnischer Zugehörigkeit sind kriminell.
Die Formulierung des Ankündigungstextes im Allgemeinen rührt also aus einer falschen Datenlage und kann damit v.a. die vorgegebene objektive Berichterstattung und neutrale Diskussion nicht gewährleisten. Dies führt sich fort in der Einladung von vier Polizisten, die dieser Institution angehören.
II. Podiumsbesetzung
Ähnlich wenig differenziert wirkt auf uns die Auswahl der Podiumsteilnehmer:innen. Vier der sechs Referent:innen sind Polizeibeamte, was ein erhebliches Übergewicht einer repressiven Perspektive vermuten lässt. Auch leuchtet nicht ein, weshalb bei einer Diskussion um das Thema der Entstehung von „Clan-Kriminalität“ gerade Polizist:innen als Expert:innen verstanden werden. Die Perspektive der Polizei ist sicher eine von mehreren, die an dieser Stelle gehört werden muss, das Thema bietet sich jedoch geradezu an für Vertreter:innen der Soziologie, Kriminologie und Sozialen Arbeit.
Besonders problematisch erscheint uns die Einladung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Aus Wendts 2016 erschienenem Buch sind u.a. folgende Aussagen überliefert: „Ich kann jeden verstehen, der sagt, dies ist überhaupt kein Rechtsstaat mehr.“ Und: „Die Staatsführung schert sich nicht um die Einhaltung des Rechts.“ Zu einem zuvor angesprochenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz, das das sog. Racial Profiling für rechtswidrig erklärte, äußerte Wendt: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“.[24] Rainer Wendt ist außerdem aufgefallen durch eine Veranstaltung mit Frauke Petry (AfD), einem Interview im extrem rechten Magazin „junge Freiheit“[25] sowie Interviews mit dem ebenfalls extrem rechten „Compact Magazin“.[26]
Schon diese Zitate sollten ausreichen, um Wendt als Gesprächspartner für eine Diskussionsrunde zu disqualifizieren.
Das Ansinnen, Vertreter:innen der Polizei anwesend zu haben, können wir nachvollziehen. Uns ist auch klar, dass es keine Personen gibt, die immer allen als geeignet erscheinen, auf einem Podium zu sitzen. Doch warum gerade Rainer Wendt, von welchem sich selbst Vertreter der äußerst konservativen deutschen Polizeigewerkschaft schon distanzierten, [27] hier als geeignet angesehen wurde, die Position der Polizei zu repräsentieren, erschließt sich uns nicht. Darüber hinaus ist die DPolG eine, aber nicht die einzige oder größte Gewerkschaft in der Polizei. Zudem saß nicht einmal ein:e Vertreter:in der GdP auf dem Podium, dafür aber mit Wendt und Ostermann direkt zwei Vertreter der DPolG. All diese Punkte sprechen für die Voreingenommenheit des Podiums hin in eine ganz bestimmte Richtung.
Rainer Wendt ist bekannt dafür, eine aktive Diskursverschiebung nach rechts zu betreiben. Die gewählte Thematik und die Weise, auf die diese von den Veranstaltenden angegangen wird, bietet sich für eine solche Diskursverschiebung an und ist Wasser auf die Mühlen derer, welche auf Narrative und Pauschalisierungen setzen möchten anstatt auf wissenschaftliche Erkenntnisse und repräsentative Beispiele und bietet diesen eine Bühne. Und eine Bühne bleibt eine Bühne.
III. Reaktion des JuraForums auf Mails vom AStA, dem autonomen BIPoC Referat und der Kritische Jurist*innen Münster
Sowohl der Allgemeine Studierendenausschuss als auch die Kritischen Jurist*innen haben sich mit diesen Bedenken an das JuraForum gewandt. Leider hat nach unserer Wahrnehmung nahezu keine inhaltliche Auseinandersetzung des Organisationsteams mit der Kritik stattgefunden.
Das Organisationsteam begründet die Homogenität des Podiums mit schwierigen Rahmenbedingungen in Zeiten der Pandemie und weist daraufhin, dass dieses Ungleichgewicht durch Beiträge aus dem Publikum „zumindest größtenteils ausgeglichen“ worden sei. Aus unserer Sicht stellt sich hier die Frage, warum die Anzahl der Panelist:innen in diesem Wissen nicht bereits im Vorfeld zugunsten eines ausgewogenen Verhältnisses reduziert wurde. Bei den glücklicherweise kritischen Rückmeldungen aus dem Publikum handelt es sich aus unserer Sicht um reine Zufallsfaktoren, auf die sich die Organisator:innen nicht verlassen konnten.
Weiterhin wird die Kritik am Referenten Rainer Wendt mit der Begründung abgetan, sie stehe in keinem „unmittelbaren Zusammenhang“ zum Thema des JuraForums. Gerade im gewählten Kontext erachten wir die Teilnahme von Rainer Wendt als besonders problematisch. Die Thematik bietet sich an für eine aktive Diskursverschiebung, für die Rainer Wendt bekannt ist.
Zuletzt halten wir die Antwort an den AStA, das Thema sei „in einem zu umfassenden Sinne“ verstanden worden, da es in der Diskussion „sehr konkret um relativ klar abgegrenzte Personengruppen aus ganz bestimmten Familienstrukturen” gegangen sei und nicht z.B. um „Ausländerkriminalität“, nicht für angemessen. Auch im Rahmen einer thematischen Fokussierung ist ein Bewusstsein dafür notwendig, welche Faktoren außen vorgelassen werden. Geschieht dies nicht, scheint es, als würden einfache Lösungen für komplexe Probleme gesucht – wie sie Populist:innen beispielsweise der AfD gerne anbieten.
IV. Fazit
Aufgrund der besonderen Nähe des JuraForums zur juristischen Fakultät ist ein solches Panel aus unserer Perspektive nicht tragbar. Nicht nur hat das JuraForum durch sein langjähriges Bestehen ein gewisses Standing an der Fakultät und unter den Studierenden entwickelt, es besteht auch eine strukturelle Nähe zum Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V. aufgrund der Unterstützung durch die JurStart GmbH. Die fragwürdige inhaltliche Ausrichtung und unhinterfragte Übernahme problematischer Begriffe erfährt somit eine gewisse Legitimation durch die Unterstützer:innen des JuraForums.
Wir befürchten, dass den Organisator:innen bei der Vorbereitung der Veranstaltung diese Problematik jedenfalls nicht vollständig bewusst war, hoffen, dass durch unsere Ausführungen unsere Kritik nun klarer nachvollziehbar ist und möchten dafür werben, dass zukünftige Teilnehmende und Unterstützer:innen des JuraForums ein Bewusstsein für die Reproduktion diskriminierender Strukturen entwickeln.
Münster, 17. Dezember 2020
Kritische Jurist*innen & AK Zu Recht Münster
P.S. Eine kurze Zusammenfassung unserer Stellungnahme findet Ihr auf unserer Facebook-Seite.
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[1] „Das JuraForum ist ein seit 1998 jährlich stattfindendes Symposium, auf dem aktuelle und gesellschaftlich bedeutsame Themen in juristischer, interdisziplinärer Hinsicht behandelt werden und das von Münsteraner Studenten organisiert wird.“ https://www.juraforum.net/
[2] https://www.juraforum.net/im-namen-des-volkes
[3] Laut BKA-Lagebericht 2019 machen Fälle der sog. Clan-Kriminalität insgesamt 7,8 % der Fälle der Organisierten Kriminalität aus, vgl. https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html.
[4] https://polizei.nrw/sites/default/files/2019-05/190515_Lagebild%20Clan%202018.pdf.
[5] Ebd., S.7. [Hervorh. d. Verf.].
[6] Vgl. Landeskriminalamt Niedersachsen (2019). Lagebild Clankriminalität
[7] https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-05/diskriminierung-clan-kriminalitaet-razzien-polizei-rassismus/komplettansicht
[8] https://www.zdf.de/politik/frontal-21/geheimakte-clan-frontal-100.html. 7:10.
[9] ebd., 7:32.
[10] Für das Verständnis dieses Vorwurfs empfehlen wir die Lektüre des Buches „Recht und Rassismus. Das menschenrechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse“ (2019) von Dr. Cengiz Barskanmaz, möchten für unsere Zwecke aber lediglich auf folgende Definitionen hinweisen: „Rasse ist als Ergebnis von Rassifizierungen in einem rassistischen Kontext zu verstehen. Der Zuschreibungsprozess der Rassifizierung (racialization) weist Menschen anhand von Bedeutungsträgern, d. h. bestimmten körperlichen Merkmalen, persönlichen Eigenschaften bzw. kulturellen „Auffälligkeiten“, verschiedenen hierarchisch geordneten Gruppen zu. Diese „rassifizierte Machtdifferenz“ geht mit der Unsichtbarmachung des Weißseins als einer unbenannten, neutralen und normierenden Position einher, die mit strukturellen Vorteilen und Privilegien verbunden ist.“ (S.22)
“Sprachlich bzw. semantisch ist das Adjektiv „rassistisch“ von „Rassismus“ abgeleitet, das Adjektiv „rassisch“ (engl.: racial) hingegen von „Rasse“. Dieser Unterschied wird hier konsequent berücksichtigt. So wird von rassischer Diskriminierung statt rassistischer Diskriminierung gesprochen, da es das treffendere Äquivalent von „Diskriminierung aufgrund der Rasse“ ist. „Rassisch“ und „rassistisch“ dienen in diesem Fall beide dem Begriff der Diskriminierung als Attribut. Im Gegensatz zum Begriff „rassische Diskriminierung“ aber handelt es sich bei dem Begriffspaar „rassistische Diskriminierung“ um eine tautologische Wortbildung, vergleichbar dem Ausdruck „diskriminierender Rassismus“. Der Begriff „rassistische Diskriminierung“ sollte auf Grund der fragwürdigen tautologischen Wirkung verworfen werden, denn im Kontext des Antidiskriminierungsrechts ist Rassismus zwangsläufig immer auch eine Diskriminierung, und umgekehrt. Beides sind negativ konnotierte Begriffe.“ (S.25)
[11] Vgl. Feltes, T., Rauls, F. „Clankriminalität“ und die „German Angst“. Sozial Extra 44, 372–377 (2020).
[12] https://www.facebook.com/keingeneralverdacht/.
[13] https://diefreiheitsliebe.de/politik/der-clan-begriff-macht-rassismus-auch-fuer-linksliberale-akzeptabel-im-gespraech-mit-mohammed-ali-charour/.
[14] Vgl. Fn. 11.
[15] Richter, C. (2015). „Orientalismus und das Andere“ in Handbuch Cultural Studies und Medienanalyse; siehe auch: Said, E. (1978). Orientalism. New York: Vintage Books; Biskamp, F. (2016). Orientalismus und demokratische Öffentlichkeit. Bielefeld.
<[16] https://kop-berlin.de/.
[17] https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/308350/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interventionsmoeglichkeiten.
[18] https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-302012/; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.08.2018 – 5 A 294/16, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/5_A_294_16_Urteil_20180807.html.
Dennoch möchte Innenminister Horst Seehofer keine Studie dazu in Auftrag geben (mit der Begründung racial profiling sei verboten). Stattdessen soll die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster die Untersuchung „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten – MEGAVO“ durchführen. Vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-12/horst-seehofer-rassismus-polizei-studie-rechtsextremismus.
[19] Vgl. Fn. 8, 2:36; 10:21.
[20] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2019/ pks2019_node.html
[21] https://www.mdr.de/wissen/mdr-doku-vom-wort-zur-tat-100.html
[22] Vgl. Fn. 8; 10:26.
[23] https://www.youtube.com/watch?v=p7vWNEALR2U.
[24] https://www.welt.de/politik/deutschland/article110401181/Hautfarbe-darf-kein-Kontrollgrund-sein.html
[25] https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2019/es-ist-auch-hoechste-zeit/.
[26] https://www.sueddeutsche.de/politik/rainer-wendt-staatssekretaer-sachsen-anhalt-1.4695462.
[27] https://www.sueddeutsche.de/panorama/dpolg-polizeigewerkschafter-aus-nrw-treten-wegen-fall-wendt-zurueck-1.3410222.